Phoenix - Ihr Pflegedienst für die gesamte häusliche Versorgung und Ihren Pflegebedarf
Beratungen
Wir beraten Sie von der Antragstellung bis zur Durchführung der Pflege, auf Wunsch kommen wir auch ins Krankenhaus.
Ausserdem unterstützen wir Sie bei der Beschaffung von Pflegehilfsmittel wie z.B. Pflegebetten, Hausnotrufanlage, Essen auf Rädern.
Betreuungsleistungen
nach § 45 SGB XI
Alle Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf den Entlastungsleistungsbetrag von 125,-€ im Monat. Diese Leistungen werden neben der ambulanten und teilstationären Pflege gewährt. Der Betrag ist jedoch zweckgebunden, d.h. er kann nicht ausgezahlt werden. Sie haben über die Betreuungs- und Entlastungsleistung die Möglichkeit stundenweise Betreuung für sich oder Ihren Angehörigen in Anspruch zu nehmen.
Verhinderungspflege
nach § 39 SGB XI
Wir übernehmen für Sie die Pflege Ihrer Angehörigen, wenn Sie Urlaub machen oder anderweitig verhindert sind ( z. B. :
Krankenhausaufenthalt, Reha, Kur). Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten der Ersatzpflege für längstens 6 Wochen und bis zu max. 1612.-€ je Kalenderjahr, sie kann erst nach 6 Monaten abgerufen werden.
Es gibt auch die Möglichkeit die Verhinderungspflege stundenweise abzurufen. Verhinderungspflege kann von Versicherten der Pflegegrade 2 – 5 in Anspruch genommen werden.
Beratungsbesuche
nach § 37,3 SGB XI
Sofern Sie für die Pflege Geldleistung in Anspruch nehmen, sind Sie durch die Kassen verpflichtet sich regelmässig, zur Pflege Ihrer Angehörigen beraten zu lassen. Bei Pflegegrad 2 und 3 müssen diese Beratungsbesuche 2 x jährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 4 x jährlich durchgeführt werden. Die Kosten hierfür trägt die Pflegekasse.
Seit dem 01.01.2017 haben auch Pflegebedürftige, die von einem ambulanten Pflegedienst Sachleistungen beziehen, Anspruch auf einen Beratungsbesuch. Bitte vereinbaren Sie, bei Bedarf einen Termin mit unserer Frau Haase.
Sachleistungen
nach SGB XI
Diese Leistungen werden im Rahmen eines Pflegegrades direkt mit der Pflegekasse abgerechnet, Sie können gerne einen Kostenvoranschlag anfordern. Eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistung ist möglich. Auch private in Anspruchnahme ist möglich.
- Grundpflege / Ganzwaschungen
- Duschpflege / auch 1 – 3 mal
- wöchentlich möglich
- Teilwaschungen
- Nahrungsaufnahme
- Lagerungen
- Ausscheidungen
Leistungen
des SGB V
Die Leistungen der Krankenversicherung sind im SGB V (dem V. Sozialgesetzbuch) festgelegt und werden von der Krankenkasse bezahlt.
Für die Erbringung der Leistung ist eine ärztliche Verordnung erforderlich.
Hierzu zählen vor allem die Leistungen der Behandlungspflege.
Behandlungspflege
In Zusammenarbeit mit Ihrem Hausarzt bieten wir Ihnen die Übernahme von Behandlungspflege an.
Hierzu gehören z.B.:
- Insulin spritzen
- Blutzuckerkontrolle
- Medikamente herrichten und verabreichen
- Wundbehandlung
- Antithrombosestrümpfe an- /ausziehen
- Augentropfen verabreichen
Stellenangebote
Wir suchen:
- Altenpfleger/innen
- Kranken- und
- Gesundheitspfleger/innen
- Krankenpflegehelfer/innen
- Arzthelferinnen
Als Teilzeitstelle und/oder auf 450,- € Basis
Je nach Ihren Lebensumständen unterstützen wir Sie auch zuverlässig in Ihrer hauswirtschaftlichen Versorgung:
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Hygienische Säuberung der Wohnung
- Entsorgung von Hausabfällen
- Einkäufe
Wir planen, organisieren und beschaffen Ihre Hilfsmittel je nach medizinischer Verordnung oder Wunsch:
- Rollstuhl
- Spezialbett
- Badewannenlifter
- Toilettenstuhl
- usw
Abrechnung
Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse, der Krankenkasse, dem Sozialamt oder privat, z.B. bei Beihilfeberechtigungen ab.
Die aktuellen Abrechnungssätze der Pflegekassen sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:
Stand: Januar 2020
Liste gilt unter Vorbehalt (Druckfehler möglich)